Kopenhagener Wellenplan

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Der Kopenhagener Wellenplan trat am 15. März 1950 in Kraft. Er hatte für Deutschland gravierende Einschränkungen zur Folge, da viele wichtigen Lang- und Mittelwellenfrequenzen abgetreten werden mussten.

Als Folge davon wurde der UKW-Rundfunk eingeführt.